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BGH, 21.12.1956 - 1 StR 361/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 361/56
Hierdurch werden jedoch die einzelnen Vergehen des Betrugs nicht auch ihrerseits zu einer einheitlichen Tat zusammengefaßt; vielmehr behalten sie - als gegenüber dem Vergehen gegen § 5 Abs. 1 a.a.O. schwerere Straftaten - ihre Selbständigkeit nach § 74 StGB (u.a. RG HRR 1939 Nr. 535; BGHSt 1, 67; 2, 246 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51]; 3, 165) [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]. - BGH, 24.08.1951 - 4 StR 264/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 361/56
Dabei ist zu beachten, daß die Festsetzung einer Einzelstrafe für das Vergehen gegen § 5 Abs. 1 a des Gesetzes vom 7. Juni 1939 entfällt und nur noch für die drei Vergehen des Betrugs in Tateinheit mit unbefugter Titelführung neue Einzelstrafen auszusprechen sind (u.a. RG HRR 1939 Nr. 535; BGH 4 StR 264/51 vom 24. August 1951). - BGH, 25.03.1952 - 1 StR 172/51
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 361/56
Hierdurch werden jedoch die einzelnen Vergehen des Betrugs nicht auch ihrerseits zu einer einheitlichen Tat zusammengefaßt; vielmehr behalten sie - als gegenüber dem Vergehen gegen § 5 Abs. 1 a.a.O. schwerere Straftaten - ihre Selbständigkeit nach § 74 StGB (u.a. RG HRR 1939 Nr. 535; BGHSt 1, 67; 2, 246 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51]; 3, 165) [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]. - BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51
Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen …
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 361/56
Hierdurch werden jedoch die einzelnen Vergehen des Betrugs nicht auch ihrerseits zu einer einheitlichen Tat zusammengefaßt; vielmehr behalten sie - als gegenüber dem Vergehen gegen § 5 Abs. 1 a.a.O. schwerere Straftaten - ihre Selbständigkeit nach § 74 StGB (u.a. RG HRR 1939 Nr. 535; BGHSt 1, 67; 2, 246 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51]; 3, 165) [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]. - BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 361/56
Hierdurch werden jedoch die einzelnen Vergehen des Betrugs nicht auch ihrerseits zu einer einheitlichen Tat zusammengefaßt; vielmehr behalten sie - als gegenüber dem Vergehen gegen § 5 Abs. 1 a.a.O. schwerere Straftaten - ihre Selbständigkeit nach § 74 StGB (u.a. RG HRR 1939 Nr. 535; BGHSt 1, 67; 2, 246 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51]; 3, 165) [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51].
- BGH, 10.11.1959 - 1 StR 490/59
Rechtsmittel
Da § 145 c StGB gegenüber § 137 StGB das Gesetz mit der schwereren Strafandrohung im Sinne des § 73 StGB ist, verlieren in den Fällen C 5, 7, 8 und 9 die Vergehen des Verstrickungsbruchs auch im Verhältnis zueinander ihre rechtliche Selbständigkeit nach § 74 StGB und werden unter sich und mit dem Vergehen gegen § 145 c StGB zu einer Einheit nach § 73 StGB zusammengefaßt (vgl. u.a. BGHSt 1, 67; 3, 165, 166 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]; BGH 1 StR 361/56 vom 21. Dezember 1956 und 668/58 vom 17. Februar 1959).In der neuen Hauptverhandlung wird der Tatrichter zu beachten haben, daß im Falle C 1 die Festsetzung einer Einzelstrafe überhaupt entfällt (vgl. u.a. RG HRR 1939 Nr. 535; BGH 1 StR 361/56 vom 21. Dezember 1956 und 668/58 vom 17. Februar 1959) und in den Fällen C 5, 7, 8 und 9 nur noch eine Einzelstrafe verhängt werden darf.
- BGH, 17.02.1959 - 1 StR 668/58
Rechtsmittel
Hier behalten die je in Tateinheit mit der Fortsetzungstat stehenden einzelnen strafbaren Handlungen im Verhältnis zueinander ihre rechtliche Selbständigkeit mit der Folge, daß für sie Einzelstrafen festzusetzen sind und aus diesen gegebenenfalls eine Gesamtstrafe zu bilden ist, während die Festsetzung einer Einzelstrafe für die fortgesetzte Tat entfällt (vgl. u.a. RG HRR 1939 Nr. 535; BGH 4 StR 264/51 vom 24. August 1951; 1 StR 361/56 vom 21. Dezember 1956).